Antworten zu Nutzung, Übergabe, Rückgabe und Störungen. Weitere Fragen können direkt über das Kontaktformular gestellt werden.
Was muss ich bei der Rückgabe beachten?+
Gereinigt, vollständig und im vereinbarten Betriebsstoffzustand zurückgeben. Wasserführende Assets restlos entleeren. Schäden und Sperrbefunde vorab melden.
Ist persönliche Schutzausrüstung enthalten?+
Nein. Die für das jeweilige Asset geforderte PSA wird vom Mieter gestellt und auf Produktseite und Kurzanleitung ausgewiesen.
Wie läuft die Einweisung?+
Bei einweisungspflichtigen Mietgegenständen erfolgt die Ausgabe erst nach dokumentierter Einweisung. Die Einweisung ist an weitere Bediener weiterzugeben.
Was passiert bei Störung oder Schaden?+
Gerät stillsetzen, nicht selbst reparieren und den Vermieter mit Auftrags- und Assetnummer informieren. Bei Personenschaden, Brand oder Kraftstoffaustritt in Gewässernähe gilt zuerst Notruf 112.