Häufige Fragen

Antworten zu Nutzung, Übergabe, Rückgabe und Störungen. Weitere Fragen können direkt über das Kontaktformular gestellt werden.

Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

Gereinigt, vollständig und im vereinbarten Betriebsstoffzustand zurückgeben. Wasserführende Assets restlos entleeren. Schäden und Sperrbefunde vorab melden.

Ist persönliche Schutzausrüstung enthalten?

Nein. Die für das jeweilige Asset geforderte PSA wird vom Mieter gestellt und auf Produktseite und Kurzanleitung ausgewiesen.

Wie läuft die Einweisung?

Bei einweisungspflichtigen Mietgegenständen erfolgt die Ausgabe erst nach dokumentierter Einweisung. Die Einweisung ist an weitere Bediener weiterzugeben.

Was passiert bei Störung oder Schaden?

Gerät stillsetzen, nicht selbst reparieren und den Vermieter mit Auftrags- und Assetnummer informieren. Bei Personenschaden, Brand oder Kraftstoffaustritt in Gewässernähe gilt zuerst Notruf 112.

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